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Was Studierende wissen müssenStudienorganisation

Hier bekommt Ihr Antworten zu allen wichtigen Fragen der Studienorganisation.
Die im Text erwähnten Anträge und Formulare sind im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden.
Wenn Eure Fragen an dieser Stelle nicht beantwortet werden, könnt Ihr Euch an unseren Studierendenservice wenden.
Hinweise zu den Prüfungen halten wir hier bereit.

Hochschule von A bis Z

Nach erfolgter Einschreibung an der THGA bekommst Du eine Matrikelnummer zugeordnet und Dir wird Deine erste Studienbescheinigung und die StudiCard (Studierendenausweis) zur Verfügung gestellt. Wichtig ist eine bestehende Krankenversicherung, denn Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Im Studium gibt es Fristen für Rückmeldungen und die Zahlung des Semesterbeitrags. Eine erfolgte Rückmeldung ist erforderlich, damit Du Dein Semesterticket (Deutschlandticket) für den Nahverkehr weiter beziehen kannst. Falls Du einen Studiengangwechsel, Hochschulwechsel oder die Exmatrikulation planst, findest Du auf dieser Seite ebenfalls weitere Informationen. Alles auf einen Blick von A bis Z haben wir hier:

Auf Antrag können Studierende nach § 9 der Einschreibungsordnung der THGA vom Studium beurlaubt werden,

  • wenn sie einen freiwilligen Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ableisten.
  • wenn ihnen wegen Krankheit ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
  • wenn sie eine für das Studium erforderliche fachpraktische Ausbildung vervollständigen oder eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient.
  • bei Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der THGA oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben. Dieses Forschungsvorhaben darf nicht als Prüfungsleistung zum Studium des entsprechenden Studienganges gehören.
  • wenn sie ihren Ehegatten/ihre Ehegattin, ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihren eingetragenen Lebenspartner, Kinder im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen.
  • wenn sie wegen Schwangerschaft oder Erziehung von noch nicht schulpflichtigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz die erwarteten Studienleistungen nicht in vollem Umfang erbringen können.
  • wenn sie aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage die erwarteten Studienleistungen nicht erbringen können, sofern im Vorsemester keine Beurlaubung aus diesem Grund erfolgt ist.
  • wenn sie eine Tätigkeit in Organen der Studierendenschaft oder in den Organen der Hochschule wahrnehmen, die verhindert, dass erwartete Studienleistungen erbracht werden können, höchstens jedoch für die Dauer von zwei Semestern.
  • wenn sie an einer ausländischen Hochschule studieren wollen.
  • wenn sie sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung für eine Beurlaubung geltend machen und entsprechende Nachweise hierüber erbringen.


Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat zu beantragen. Der Antrag zur Beurlaubung kann über meine.thga.de gestellt werden. Die Anleitung finden Sie hier. Die Beurlaubung erfolgt anstatt der Rückmeldung. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht zulässig.

Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, Teilnahmevoraussetzungen für Prüfungen (vgl. § 64 Abs. 2 Nr. 2 HG) oder Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dieses gilt nicht, sofern die Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung von Kindern bzw. Pflege von Ehegatten, -gattin, Lebenspartnerin und Lebenspartnern sowie in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades oder wegen einer wirtschaftlichen Notlage beantragt worden ist. Auch gilt dies nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen bzw. für Leistungsnachweise aus einem Auslands- oder Praxissemester.

Eventuelle Auswirkungen einer Beurlaubung auf z. B. BAföG, Kindergeld, studentische Krankenversicherung etc. müssen die Studierenden eigenverantwortlich mit der zuständigen Stelle klären.

Mit der Exmatrikulation werden Studium und Mitgliedschaft an der THGA beendet. Die Exmatrikulation wird von der TH beispielsweise automatisch durchgeführt, wenn die/der Studierende

  • die Abschlussprüfung bestanden hat
  • eine Fachprüfung bzw. Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat
  • sich nicht innerhalb der entsprechenden Fristen ordnungsgemäß zurückgemeldet hat.
  • zum Studium relevante Unterlagen auch auf Anfrage nicht vorgelegt hat
  • verpflichtende Gebühren und Beiträge nicht entrichtet hat


Darüber hinaus kann jeder/jede Studierende auf eigenen Antrag exmatrikuliert werden. Dieser ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Studiums möglich und kann auf meine.thga.de gestellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie hier. Die Bearbeitung eines Antrags auf Exmatrikulation nimmt in der Regel 7-10 Tage Zeit in Anspruch. Wir bitten, dies bei Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Ab dem 1. Januar 2022 gilt das neue Studenten-Meldeverfahren. Bitte teilen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 2022 die Absendernummer H0001331 mit, damit diese ggf. eine elektronische Meldebescheinigung an die Technische Hochschule Georg Agricola sendet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Die Matrikelnummer ist Ihre persönliche Nummer, unter der Sie während Ihres gesamten Studiums an der Technischen Hochschule Georg Agricola geführt werden. Sie erhalten ihre Matrikelnummer bei Ihrer Einschreibung. Bitte merken Sie sich Ihre Nummer gut, sie wird zu verschiedenen Gelegenheiten immer wieder abgefragt.

Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden. Diese Rückmeldung muss während der von der THGA festgesetzten Rückmeldefristen erfolgen (in der Regel von Juni bis Juli für das WiSe und von Dezember bis Januar für das SoSe). Wer diese Rückmeldung versäumt, wird zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Damit verliert auch das Semesterticket seine Gültigkeit, der Zugang zu den IT-Diensten der TH wird gesperrt. Eine Rückmeldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie Ihre Abschlussprüfung nach Ende des laufenden Semesters ablegen.

Die Rückmeldung wird automatisch durchgeführt, sobald Sie den Semester- und Sozialbeitrag innerhalb der Frist per Überweisung eingezahlt und gegebenenfalls notwendige Unterlagen (Praktikumsnachweise, Krankenkassenbescheinigung, für Zweithörer: aktuelle Studienbescheinigung und Notenspiegel) eingereicht haben. EC-Karten oder Barzahlungen im Studierendensekretariat sind nicht möglich. Ihr Studierendenausweis wird nach der durchgeführten Rückmeldung automatisch verlängert.

Sollten wir Ihre Zahlung nicht erhalten haben, erhalten Sie rechtzeitig eine Mitteilung von uns. Nach erfolgter Rückmeldung können Sie dies im Hochschulportal meine.thga.de einsehen und sich Ihre aktuelle Studienbescheinigung herunterladen - wo Sie diese dort finden, erfahren Sie in der allgemeinen Anleitung zum Hochschulportal.

Informationen für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025 finden Sie hier.

Änderungen

Nutzen Sie bitte das entsprechende Formular, um uns einen Wechsel des Studienschwerpunkts, der Studienordnung oder -form oder einen Wechsel des Studiengangs vor der Rückmeldung mitzuteilen. Falls sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie online unter meine.thga.de Ihre neue Anschrift eintragen. Folgen Sie hier dem Pfad: Mein Studium - Studierendenservice - Meine Daten.

Im Sommersemester 2024 wurde an der THGA das Deutschlandticket eingeführt.

Mit dem digitalen Semesterticket (Deutschlandticket) können Sie seit dem 01.03.2024 den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Um das Semesterticket herunterzuladen, loggen Sie sich unter: https://www.thga.de/ticket mit Ihrer Kombination aus Studierenden-E-Mail-Adresse und Kennwort ein. Bitte beachten Sie das Informationsblatt mit weiteren Informationen zum Download Ihres Tickets.

Weitere Informationen zu den Tarifbestimmungen finden Sie unter: https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/deutschlandticket/

Bitte beachten: Der Studierendenausweis gilt nicht als Nachweis Ihrer Fahrtberechtigung. Der Download des Semestertickets über das RIDE-Portal ist zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zwingend erforderlich.

Im Sommersemester 2025 liegt der Semesterbeitrag bei 206,40 Euro. Er setzt sich zusammen aus dem Betrag für das Deutschlandticket (176,40 Euro) und dem Beitrag zur Studierendenschaft (30,- Euro).

Zweithörer, Zweithörerinnen oder beurlaubte Studierende erhalten keine Semestertickets und sind von den entsprechenden Kosten befreit.

Studienbescheinigungen oder auch Immatrikulationsbescheinigungen können Sie sich jederzeit unter meine.thga.de über den folgenden Pfad ziehen: Mein Studium - Studienservice - Bescheinigungen.

Die Studienbescheinigungen enthalten Informationen über Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang, Ihr Fachsemester und die Dauer Ihrer Immatrikulation.

Ihren Studierendenausweis erhalten Sie am Einschreibungstag. Er enthält neben Ihrem Namen, die Matrikelnummer und in elektronischer Form das Semesterticket des VRR und das NRW-Ticket, die Gebäudezugangsberechtigung und die Bibliotheksdaten. Bei jeder Rückmeldung wird die Gültigkeit des Studierendenausweises für das aktuelle Semester verlängert.

Sollte Ihr Studierendenausweis verloren gegangen oder beschädigt sein, können Sie mit dem entsprechenden Formular einen neuen beantragen.

Läuft Ihr Studierendenausweis demnächst ab, wird Ihnen kurz vor Ablauf automatisch ein neuer Ausweis zugeschickt.

Für alle Fragen rund um den Studierendenausweis benutzen Sie bitte auch die entsprechenden Support-Foren in der Lernplattform Moodle.

Wechsel der Studien- und Hochschulprüfungsordnung

Gibt es in Ihrem Studiengang inzwischen eine neuere Hochschulprüfungs- und Studienordnung neben der, nach der Sie Ihr Studium aufgenommen haben, so können Sie den Antrag stellen, nach dieser Ihr Studium fortzuführen. Der Antrag kann während der im Antragsformular genannten Zeiträume beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Anrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Nach Eintragung der Leistungen durch das Prüfungsamt sind die angerechneten Leistungen im Notenspiegel unter meine.thga.de zu sehen, Sie erhalten eine Portalnachricht dazu.

Wechsel des Studiengangs

Haben Sie vor, den Studiengang zu wechseln, müssen Sie dies zur Rückmeldung beantragen. Die Anrechnung der erbrachten Leistung erfolgt ebenfalls auf Antrag. Nach Eintragung der Leistungen durch das Prüfungsamt sind die angerechneten Leistungen im Notenspiegel unter meine.thga.de zu sehen.

Wechsel der Hochschule

Wechseln Sie von einer anderen Hochschule an die THGA, so sind die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen und eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie ein Notenspiegel mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hochschule, an der Sie bisher studiert haben, vorzulegen. Die Anrechnung der erbrachten Leistung erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss. Nach Eintragung der Leistungen durch das Prüfungsamt können Sie diese im Notenspiegel unter meine.thga.de abrufen. Ein Hochschulwechsel kann nur zu den Bewerbungsfristen beantragt werden.