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Bewerbungsfristen

  • Die Bewerbungsphase für das Wintersemester startet am 2. Mai und endet am 31. August
    (Semesterbeginn: 1. September)
  • Die Bewerbungsphase für das Sommersemester startet am 18. November und endet am 15. Februar
    (Semesterbeginn: 1. März)

Deine Bewerbung reichst Du uns über unser Hochschulportal meine.thga.de ein.


Im Masterstudiengang Material Engineering and Industrial Heritage Conservation gibt es andere Bewerbungstermine für internationale Bewerber*innen. Informationen dazu finden sich auf der Seite des Studiengangs.

Im Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement gibt es andere Bewerbungstermine und -formulare. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Studiengangs.

Bewerbungsverfahren

Für den Bachelor:

Geh einfach auf die Seite unseres Hochschulportals meine.thga.de
Registriere Dich unter "Bewerbung".
Fülle das Bewerbungsformular aus. Eine Anleitung dazu findest Du hier.

Für den Master:

Hast Du ein Bachelorstudium absolviert und möchtest Dich nun für einen Master an der THGA bewerben? Auch dann nutze bitte das Hochschulportal meine.thga.de. Absolventinnen und Absolventen der THGA beantragen ein direkt anschließendes Masterstudium ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal. Eine Anleitung dazu findet sich hier.

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement läuft NICHT über das Hochschulportal. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite des Studiengangs.

Zulassungsvoraussetzungen

Du kannst ein Studium an der THGA beginnen, wenn Du eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sollten Dir einzelne Nachweise (z. B. Zeugnisse) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung noch nicht vorliegen, wende Dich bitte an die Fachstudienberaterinnen bzw. Fachstudienberater Deines gewünschten Studiengangs.


Für den Bachelor:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Abschluss als Industrie- oder Handwerksmeister
  • Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Technikerin
  • Berufliche Qualifikation nach BBHZVO: Nach mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf haben qualifizierte Personen Zugang zu Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen. Liegt keine fachliche Entsprechung vor, besteht die Möglichkeit zu einem Probestudium.


Für den Master:

  • Abgeschlossenes, einschlägiges Diplom- oder Bachelorstudium mit hinreichender Abschlussnote, ggf. ist eine Vorprüfung erforderlich
  • Für den Studiengang Betriebssicherheitsmanagement ist zusätzlich einschlägige Berufserfahrung nötig.


Bei Rückfragen stehen Dir unser Studierendenservice sowie die Fachstudienberater:innen gerne zur Verfügung.

Gasthörer:in werden

Du möchstest einzelne Lehrveranstaltungen an der THGA besuchen? Sehr gerne:  Auf Antrag lassen wir Gasthörer:innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeit zu. Gasthörerinnen und Gasthörer werden bei uns nicht eingeschrieben. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Wenn Du möchtest, stellen wir Dir über die Zulassung sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen eine Bescheinigung als Gasthörer:in aus. Der Nachweis einer Qualifikation oder eines Praktikums ist bei uns nicht erforderlich. Bitte beachte jedoch, dass wir für die Zulassung als Gasthörer:in eine Gebühr von z. Zt. 95,00 € erheben.

Für weitere Informationen wende Dich bitte an den Studierendenservice der THGA.

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