Erasmus+ Studienaufenthalte
Der Studierendenaustausch basiert auf Verträgen, die die TH mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. In den Verträgen wird eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vereinbart, die Anzahl der Austauschplätze ist also begrenzt.
Ein Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ soll:
- die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen.
- die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern.
- die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern.
- die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene Leute als zukünftige Akademikerinnen und Akademiker herangebildet werden.
- es den Studierenden durch die Zahlung eines Mobilitätszuschusses ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten.
- Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang der TH Georg Agricola, der zu einem Hochschulabschluss führt.
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master) bis zu 12 Monate durch Erasmus+ (Studium und Praktikum) gefördert werden.
- ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
- Aufenthalt an einer Partnerhochschule mit der eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde
- der Erasmus+ Studienaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten.
- Auslandsstudium von 2-12 Monaten an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU- Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und in der Türkei.
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS)
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (€ 490,- bis € 600,- monatlich)
- Sondermittel für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen, Studierende mit Kind, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikarinnen und Erstakademiker
- einmaliger Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 €
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Erasmus+ Studierende erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen € 490,- und € 600,- liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Höhe des Erasmus-Stipendiums pro Monat im Studienjahr 2022/23 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:
- 600,- € monatlich: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- 540,- € monatlich: Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
- 490,- € monatlich: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
Studierende mit Behinderung und Sonderbedürfnissen (z.B. mitreisendes Kind, cronische Erkrankungen, ErstakademikerInnen etc.) können einen Zuschuss zu der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie im akademischen Auslandsamt.
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe wie die übrigen Studierenden. Darüber hinaus wird der Mobilitätszuschuss nicht auf das BAföG angerechnet. Studierende, die in Deutschland BAföG erhalten, sollten für die Zeit des Auslandsaufenthaltes Auslands-BAföG beantragen. Höhere Auslandsförderungssätze können dazu führen, dass Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten, während eines Auslandsaufenthalts durch BAföG gefördert werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG wird beim Amt für Auslands-BAföG gestellt. Für die jeweiligen Länder gibt es unterschiedliche Anlaufstellen. Mehr zum Thema Auslands-BAföG erfahren Sie auf der BAföG-Seite des Bundesbildungsministeriums.