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Ihre Rechte und Pflichten als werdende MutterMutterschutz im Studium

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Dies betrifft vor allem Zeit und Ablauf von Veranstaltungen, die die THGA/Studienordnung verpflichtend vorgibt oder vorgegebene Praktika, die im Rahmen des Studiums verpflichtend abzuleisten sind.

Für Betroffene gilt im Wesentlichen:

  1. Gemäß § 15 des Mutterschutzgesetzes sollen Sie der Hochschule Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Wenn Sie stillen, sollen Sie dies der Hochschule ebenfalls so früh wie möglich mitteilen.
  2. Sie fallen grundsätzlich unter die Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes, also die i. d. R. sechswöchige Frist vor und die i.d. R. achtwöchige Frist nach der Entbindung. Wollen Sie während der Schutzfrist Veranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen, müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der Hochschule erklären.
  3. Die Hochschule hat gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes die Gefährdungen zu ermitteln, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder Ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Sie hat aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Selbstverständlich kann die THGA ihren Pflichten (nach Punkt 2 und 3) nur nachkommen, wenn Sie die Schwangerschaft – wie im Gesetz vorgesehen – auch ordnungsgemäß mitgeteilt haben.


Mitteilung der Schwangerschaft und weitere Schritte

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Schwangerschaft. Hierzu nutzen Sie bitte dieses Formular, das Sie persönlich an die Kolleginnen aus der Zentralen Studienberatung senden können. Ihre Angelegenheit wird diskret und streng vertraulich behandelt!

Nach Mitteilung einer Schwangerschaft schließen sich i.d. Regel folgende Schritte an:

  1. Es wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.
  2. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Ergebnis.
  3. Es wird Ihnen ein Gesprächstermin (telefonisch oder persönlich) angeboten, in dem Sie mit der Zentralen Studienberatung Ihre persönliche Studienplanung für die kommenden Monate besprechen können.
  4. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte ein weiterer Termin mit den zuständigen Verantwortlichen erforderlich sein. Wenn konkrete Gefährdungen vorliegen oder zu erwarten sind, wird die THGA entsprechende Schutzmaßnahmen treffen sowie versuchen, Ihre Studienbedingungen anzupassen.Gemäß § 14 des Mutterschutzgesetzes werden das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und das erwähnte Gesprächsangebot dokumentiert und gemäß § 27 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde auf Verlangen übermittelt.
  5. Auf entsprechenden Antrag prüft und legt der Prüfungsausschuss fest, ob und wie schwangere oder stillende Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Lehrveranstaltungen vermittelt werden, von denen Sie ausgeschlossen sind, auf anderem Weg erwerben können. Gleiches gilt für die aufgrund solcher Umstände nicht mögliche Teilnahme an einer Prüfung. Ein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung eines besonderen Lehrangebots oder einer bestimmten Prüfungsform besteht jedoch nicht.

Service auf dem CampusDer Still- und Wickelraum

Für Mütter und Väter mit Kleinkindern gibt es an der TH einen Still- und Wickelraum. Im vorderen Bereich des Raumes befinden sich ein Wickeltisch und ein Ruhesessel, auf dem Babys bequem gestillt werden können. Durch eine Schiebetür davon abgetrennt schließt sich im hinteren Teil ein barrierefreies WC an. Dieser Raum verfügt über eine Notrufeinrichtung, die direkt mit der Telefonzentrale verbunden ist. 
Mit dem Fahrstuhl (Eingang Gebäude 8) ist der barrierefreie Zugang zum Still- und Wickelraum möglich. Der Raum befindet sich in der ersten Etage (vor der Bibliothek).

Kontakt

Lucine Harutyunyan - B.A.Studienberaterin

E-Mail
Lucine.Harutyunyan[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3378
Büro
G1 R024

Jessica Wixfort - M.A.Studienberaterin

E-Mail
Jessica.Wixfort[at]thga.de
Telefon
+49 234 968-3366
Büro
G1 R024