Ausleihe
Studierende der THGA, Beschäftigte der DMT-LB und externe Nutzerinnen und Nutzer (mit vorheriger Anmeldung) können Medien in der Bibliothek ausleihen.
Bibliotheksausweis
Um Medien zu entleihen, nutzen THGA-Studierende ihren Studierendenausweis. Ohne diesen ist eine Entleihung nicht möglich. Mit der Immatrikulation sind Sie automatisch in der Bibliothek angemeldet.
Für Beschäftigte der DMT-LB und Externe gelten besondere Bestimmungen.
Studierende der THGA können im Bibliothekskatalog Leihfristen verlängern, Medien vormerken oder aus dem Bibliotheksmagazin bestellen. Alle anderen Benutzergruppen bitten wir, sich mit ihren Wünschen per E-Mail, telefonisch oder persönlich an uns zu wenden.
Nutzung der Medienbestände
Bestände und Medienform | Nutzung |
Freihandbestand | Ausleihe und Lesesaalnutzung für registrierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer Lesesaalnutzung für alle Bibliotheksbesucherinnen und -nutzer möglich |
Aktuelle Zeitschriftenhefte, Loseblattausgaben | nicht ausleihbar |
Magazinbestand (Bitte kontaktieren Sie das Bibliothekspersonal.) | Medien ab Erscheinungsjahr 1900: Ausleihe je nach Zustand möglich Erscheinungsjahr vor 1900: Lesesaalnutzung, Kopien ggf. möglich Schlechter Papierzustand: ausschließlich Lesesaalnutzung, Kopierverbot |
E-Books und Datenbanken | Nutzung ausschließlich durch THGA-Studierende und DMT-LB-Angehörige |
Abschlussarbeiten der THGA | Nutzung ausschließlich durch THGA-Angehörige. Arbeiten mit Sperrvermerk sind ausgenommen. |
Das Bibliotheksmagazin ist nicht frei zugänglich. Die Bestellung magazinierter Medien kann von THGA-Studenten über den Bibliothekskatalog erfolgen. Alternativ kontaktieren Sie bitte das Bibliothekspersonal und geben Autor, Titel und Mediennummer an. Medien, die in einer Vitrine ausgestellt sind, können zur Ausleihe angefordert werden.
Hier geht's zur Recherche im Bibliothekskatalog. Fehlt benötigte Literatur? Dann teilen Sie uns dies bitte über das Anschaffungsformular mit.
Entleihbarkeit der Freihandbestände
Signaturschild | Entleihbarkeit |
Weißes Signaturschild | Normalausleihe Leihzeit: 4 Wochen Leihfristverlängerung: bis zu 2x, wenn nicht vorgemerkt |
Rotes Signaturschild | 2-Wochen-Ausleihe Leihzeit: 2 Wochen Leihfristverlängerung: nicht möglich |
2-Tages-Ausleihe Nur nach Rücksprache zweitägige Entleihung möglich. Leihfristverlängerung: nicht möglich | |
Präsenzbestand nicht entleihbar, Präsenznutzung in der Bibliothek |
Leihfristverlängerung
Für eine Verlängerung der Leihfrist sind die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek selbst verantwortlich. Die Bibliothek versendet als freiwilligen Service automatisiert Email-Benachrichtigungen an ihre Benutzenden. Bei Leihfristübereitung können Säumnisgebühren laut Gebührenordnung anfallen.
Eine Leihfristverlängerung ist persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Studierende der THGA haben die Möglichkeit, die Leihfristverlängerung eigenständig über den Bibliothekskatalog durchzuführen.
Weitere Informationen zu den Verlängerungen finden Sie in unserem A bis Z.
Vormerkung
Eine Vormerkung ist möglich, wenn alle Exemplare einer Auflage entliehen sind. Sie können die Vormerkung eigenständig im Bibliothekskatalog vornehmen. Alternativ können Sie dies auch persönlich, telefonisch (0234 968 3250) oder per E-Mail beantragen. Sie werden automatisch via E-Mail benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium für Sie bereitgestellt ist.
Rückgabe
Bitte beachten Sie: Medien können ausschließlich in der Bibliothek innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe oder Verlängerung können Säumnisgebühren laut Gebühren- und Entgeltordnung anfallen.
Leihfristüberschreitung
Vorab-Erinnerungen:
- Maximal 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie per E-Mail ein "Erinnerungsschreiben", das Sie über das bevorstehende Leihfristende informiert.
- Sofern Sie bislang nicht reagiert haben, erhalten Sie am Tag des Leihfristendes nochmals eine E-Mail über "fällige Ausleihen".
Mahnung:
Erfolgt auch weiter keine Reaktion, erhalten Sie nach einer kurzen Karenzzeit die 1. Mahnung. In Abständen von 10 Kalendertagen erfolgen insgesamt bis zu vier Mahnstufen. Anschließend oder ab 25€ offener Gebühren wird Ihr Bibliothekskonto bis zur Medienrückgabe und/oder Begleichung der Gebühren gesperrt. Die angefallenen Gebühren sind in Barzahlung zu begleichen. Eine bargeldlose Zahlung ist leider nicht möglich. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Gebühren- und Entgeltordnung.
1. Mahnung | 2 Euro je Medium |
2. Mahnung | 5 Euro je Medium |
3. Mahnung | 10 Euro je Medium |
4. Mahnung | 20 Euro je Medium + Porto |
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an bibliothek[at]thga.de wenden oder unter (0234) 968 3250 anrufen.