BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz
Grundsätzlich haben alle Studierende einen Rechtsanspruch auf BAföG, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die angestrebte Ausbildung muss nach dem BAföG als förderungsfähig gelten.
- Die sogenannten persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Staatsangehörigkeit, Eignung, Alter und Einkommensverhältnisse).
- Grundsätzlich ist nur eine erste Ausbildung förderungsfähig, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Ausbildung.
Studierende der THGA können sich bei der Zentralen Studienberatung über die ersten Schritte zum Antrag informieren. Die Anträge können heruntergeladen werden auf der Seite des Akademischen Förderungswerkes.
Die Anträge selbst müssen beim Akademischen Förderungswerk eingereicht werden.
Kontaktdaten vom InfoCenter
T +49 (0)234 32-11606
Studierendenhaus der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
1. Etage, Raum 121-160
Ein BAföG-Rechner kann schon im Vorfeld helfen zu klären, wie hoch die Ausbildungsförderung ausfallen wird. Auch die BAföG-Infohotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hilft bei Fragen weiter. Die bundesweite BAföG-Hotline hat seit Juli neue Öffnungszeiten. Man kann sie jetzt montags-donnerstags von 08-18 Uhr und freitags von 08-16:30 Uhr erreichen, weiterhin unter 0800 / 2236341.
Um BAföG zu beziehen, muss eine Mindestanzahl an Leistungspunkten (ECTS-Punkte) erbracht werden. Wichtig ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungen an der THGA in zwei Prüfungszeiträumen geschrieben werden, einem Vor- und einem Nachtermin. Während der Vortermin kalendarisch ins aktuelle Semester fällt (und damit in das fürs BAföG maßgebliche Fachsemester), liegt der Nachtermin kalendarisch bereits im Folgesemester und kann beim BAföG nicht berücksichtigt werden (auch wenn er organisatorisch zum laufenden Semester zählt).
Zum Ende des jeweiligen Fachsemesters im Bachelor müssen folgende Leistungspunkte erreicht werden:
Fachsemester | ECTS Punkte Bachelor | ECTS Punkte Master |
1. Fachsemester | 10 ECTS Punkte | 10 ECTS Punkte |
2. Fachsemester | 30 ECTS Punkte | 20 ECTS Punkte |
3. Fachsemester | 50 ECTS Punkte | 35 ECTS Punkte |
4. Fachsemester | 70 ECTS Punkte | 50 ECTS Punkte |
5. Fachsemester | 90 ECTS Punkte | 60 ECTS Punkte |
Kontakt zum BAföG Amt
Wer einen Beratungstermin vereinbaren möchte, kann dies über das online Terminbuchungstool vom BAföG vornehmen. Unter dem diesem LINK können Sprechzeiten gebucht werden.
Unterlagen einreichen
Das BAföG Amt geht mit der Digitalisierung und hat auf digitale Aktenführung umgestellt. Aus diesem Grund werden fehlende Formulare in elektronischer Form bevorzugt.
Sofern Sie Ihre Unterlagen per Handy fotografieren, achten Sie bitte auf eine ausreichende Scanfunktion und das alle Unterlagen in einem PDF Format versendet werden.
Nutzen Sie zum Versenden den elektronischen Briefkasten, um die geforderten Nachweise dort einzureichen. Unter diesem LINK findet Sie den elektronischen Briefkasten.
Ihre Ansprechpartnerinnen aus der Zentralen Studienberatung
Lucine Harutyunyan - B.A.Studienberaterin
- Lucine.Harutyunyan[at]thga.de
- Telefon
- +49 234 968-3378
- Büro
- G1 R024
Jessica Wixfort - M.A.Studienberaterin
- Jessica.Wixfort[at]thga.de
- Telefon
- +49 234 968-3366
- Büro
- G1 R024