Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Thema Promotion ist die Nachwuchskoordination.
Es sind die Semestergebühren an die jeweilige Universität bei einer kooperativen Promotion oder an die THGA bei einer Promotion mit dem PK NRW zu entrichten.
Die Nachwuchskoordination der THGA ist Ansprechpartnerin für Promotionsinteressierte sowie Promovierende und berät zu Fragen zur Promotion.
Allen eingeschriebenen Doktorand:innen steht an der THGA eine Betreuung zur Seite. Diese übernimmt die wissenschaftliche Betreuung und begleitet sie bei der Erstellung ihrer Forschungsarbeit (Dissertation). Bei einer kooperativen Promotion haben Doktorand:innen auch eine universitäre Betreuung (meistens die Erstbetreuung). Die Verantwortlichkeiten der Betreuenden sind in der Betreuungsvereinbarung hinterlegt.
Im Regelfall wird im Rahmen einer kooperativen Promotion zwischen Promovend:in und der Erstbetreuung über eine Vorlage der entsprechenden Fakultät eine Betreuungsvereinbarung geschlossen. Diese regelt die Rechte und Pflichten beider Beteiligten über das gesamte Promotionsverfahren, wie zum Beispiel die Berichtspflicht und Frequenz von Absprachen. Des Weiteren ist es erforderlich, eine Betreuungsvereinbarung zwischen Promovend:in und Betreuer:in der THGA abzuschließen, da hier üblicherweise der Verlauf der Promotion und die Pflichten aller Seiten festgehalten werden. Wird eine Betreuungsvereinbarung gewünscht und es existiert keine Vorlage seitens der Universität, unterstützt die Nachwuchskoordination mit einer Vorlage der THGA. Ebenso kann bei einer internationalen Betreuung oder internationalen Promovierenden eine Übersetzung bereitgestellt werden. Für eine Promotion über das PK NRW ist die Betreuungsvereinbarung ebenfalls obligatorisch und wird über die Rahmenpromotionsordnung geregelt.
Die Promotionsdauer liegt in der Regel bei drei bis maximal vier Jahren, kann im Einzelfall und in Abstimmung mit der Betreuung länger andauern oder verkürzt werden.
Die Promotion beginnt mit der Anmeldung als Doktorand an der leitenden Universität respektive PK NRW, gefolgt von der Einschreibung an der THGA.
Die Dissertation richtet sich nach der jeweiligen Promotionsordnung der Fakultät der Universität der Erstbetreuung im Falle einer kooperativen Promotion oder über die Promotionsordnung der entsprechenden Abteilung am PK NRW. Es sind Monographien oder kumulative Dissertationen möglich.
Die Einschreibung sowie die Rückmeldung an der THGA im Rahmen der Promotionsdauer ist obligatorisch und unabhängig von der Art der Promotion.
Für den Antrag auf Annahme als Doktorand kann ein kurzes Exposé erforderlich sein (beim PK NRW obligatorisch).
Individuelle Pflichtkurse sind in der jeweiligen Promotionsordnung hinterlegt. Darüber hinaus bietet die THGA das Promovierendenseminar für weitere Weiterbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen an.
Es gibt drei Finanzierungsarten für eine Promotion an der THGA:
1. Es besteht die Möglichkeit einer Einstellung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
2. Die Zeit der Promotion kann über eine Eigenfinanzierung abgedeckt werden.
3 Oder es wird ein Stipendium beantragt.
Welcher Weg individuell der geeignetste ist, gilt es im Vorfeld abzuwägen. Über die verschiedenen Möglichkeiten berät das Forschungsmanagement über forschungsmanagement@thga.de und bietet Hilfe bei der Antragsplanung für finanzielle Förderung.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich jederzeit zu einer Promotion eingeschrieben werden.
Die promovierende Person erhält ein persönliches Laufwerk. Es wird angeraten eine Metadatei anzulegen, um die Speicherlogik für die Nachnutzung darzulegen. Entsprechende Workshops hierzu werden angeboten bzw. beworben.
Die THGA, wird ihrer Verantwortung gerecht, ihren Wissenschaftler:innen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln und sich mit geeigneten Verfahren und Maßnahmen vor wissenschaftlichem Fehlverhalten zu schützen. Basis ist dabei die „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Die Nutzung interner wie auch externer Infrastrukturen für Promotionsstellen muss vorab seitens der Betreuung geklärt werden, siehe auch Betreuungsvereinbarung.
- ZEIT CAMPUS Ratgeber Promotion: https://issuu.com/zeitmagazine/docs/campus_ratgeber_heft_pdf
- Rund um die Promotion und Nachwuchsförderung: https://www.rund-um-die-promotion.de/die-promotion/promovieren-ja-oder-nein/
- Handbuch "Promotion - bewusst entscheiden und gut starten": https://www.qz-promotion.de/home/handbuecher/die-promotion-gut-starten/
- Handbuch "Gemeinsam die Promotion gestalten„: https://www.qz-promotion.de/home/handbuecher/gemeinsam-die-promotion-gestalten/
Die Nachwuchskoordination an der THGA ist im Forschungsmanagement angesiedelt und über das Funktionspostfach phd@thga.de erreichbar. Promotions- bzw. Betreuungsinteressierte sind herzlich eingeladen, ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Erster Ansprechpartner bzw. erste Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind die Ombudspersonen. Diese werden von den Professor:innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu beraten und, soweit möglich, zur Konfliktvermittlung beizutragen.
Die Ombudspersonen sind Ansprechpersonen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der THGA. Die Einhaltung des Dienstwegs ist bei Gesprächen mit der Ombudsperson nicht erforderlich; das Gespräch ist auf Wunsch vertraulich.
Die Beratungen der Ombudsperson sind an den 19 "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (siehe DFG-Kodex 2019) orientiert. Alle Anfragen werden grundsätzlich neutral, fair und strikt vertraulich behandelt.
Die THGA hat ein strategisches Konzept zur Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal erarbeitet und setzt in der Laufzeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2027 die eingeworbenen Fördergelder aus dem Bund-Länder-Programm "FH-Personal" in verschiedenen Einzelmaßnahmen unter dem Projekt ProF@THGA ein. Hauptziel ist, zukünftig alle Professuren rechtzeitig und mit bestmöglichen Personal zu besetzen. Das Projekt unterstützt dadurch ebenso den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bietet die THGA zwei Optionen für die Promotion an, die die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweist: Zum einen besteht die Möglichkeit zur kooperativen Promotion in Zusammenarbeit mit Universitäten mit eigenem Promotionsrecht. Zum anderen kann die Promotion in Zusammenarbeit mit dem Promotionskolleg Nordrhein-Westfalen (PK NRW) an der THGA mit erworbenem Promotionsrecht erfolgen.
Das Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen PK NRW - Das Promotionsnetzwerk der (Fach-)Hochschulen in NRW | PK NRW ist eine wissenschaftliche Einrichtung von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW. Es wurde 2020 mit dem hochschulpolitischen Auftrag gegründet, kooperative Promotionen zu stärken und gemeinsam mit Universitäten weiter auszubauen. Gleichzeitig sollen mit dem PK NRW die Voraussetzungen für Promotionen an HAW nach eigenem Promotionsrecht geschaffen werden.
Mit diesem Promotionsleitfaden erläutert die THGA Rahmenbedingungen und Betreuungsstandards für die Erstellung von Dissertationen an der THGA.
Es gilt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der kooperierenden Universität oder der entsprechenden Abteilung des PK NRW.
Die Promotion legt den Grundstein für eine wissenschaftliche Karriere. Um unsere Doktoranden bestmöglich auf ihrem Karriereweg zu unterstützen, wurde das Promovierendenseminar etabliert.
Dieses dient zur strukturierten Begleitung der Doktoranden der THGA vor, während und nach ihrer Promotion. Im Rahmen dieser Struktur werden Netzwerkveranstaltungen, promotionsbegleitende Weiterbildungen und überfachliche Qualifizierungsangebote angeboten. Für die Sichtbarkeit der Gruppe werden zwei Sprecher:innen gewählt, um die Interessen der Doktoranden als offizielles Sprachrohr zu vertreten.
Bei Konflikten innerhalb der Forschungsarbeit und/oder zwischen Promovierenden und Betreuung steht beiden Seiten die Nachwuchskoordination oder die Ombudsperson zur Beratung und ggf. Mediation zur Verfügung.
Um zur Promotion zugelassen zu werden, muss der/die Promotionsanwärter:in die Voraussetzungen gemäß § 67 (4) des Hochschulzukunftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014 erfüllen und einen Abschluss vorweisen, der zur Promotion berechtigt (z.B. Masterabschluss einer HAW oder Universität).
Bei einer Promotion nach eigenem Promotionsrecht des Promotionskollegs Nordrhein-Westfalen (PK NRW) können in den Promotionsordnungen der Abteilungen sowie durch die Promotionsausschüsse weitere, ggf. individuelle Anforderungen, die die Eignung zur Promotion erkennen lassen, festgelegt werden.
Bei einer kooperativen Promotion können die Promotionsordnungen der Universitäten den Nachweis weiterer Studienleistungen sowie sonstiger Leistungen, die die Eignung für eine Promotion erkennen lassen, verlangen.